Stand: Januar 2024
ZS LED-Werbeflächen GmbH
Im Schützengrund 72
56566 Neuwied
E-Mail: hallo@zs-werbeflaechen.de
Telefon: +49 2622 922 88 45
Handelsregister: Montabaur, HRB 25985
Umsatzsteuer-ID: DE317329813
Gegenstand des Unternehmens ZS LED-Werbeflächen GmbH (nachfolgend »ZS LED- Werbeflächen« genannt) ist die Vermarktung von Werbeflächen auf LED- Videowänden und -Displays. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge werden von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend »Auftraggeber« genannt) durchgeführt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erteilte Werbung vor Zusendung zu prüfen. Erfolgt keine Reklamation bis zur Ausstrahlung entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist ZS LED-Werbeflächen nach eigener Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder ZS LED-Werbeflächen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
Technische Störungen sind von ZS LED-Werbeflächen innerhalb von 5 Werktagen zu beheben. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Ebenso können bei Störungen, die unplanbar durch umweltbedingte Umstände verursacht werden (Hitze, Unwetter, etc.), keine Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers geltend gemacht werden. So ist ZS LED-Werbeflächen z. B. bei einer Außentemperatur über 35 °C berechtigt, im Außenbereich betriebene LED-Videowände auf einen Wert von 15 % der maximalen Helligkeit herunter zu dimmen bzw. im Notfall auch abzuschalten, um schwerwiegende Hitzeschäden an der LED-Videowand zu vermeiden.
Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben wurden und er frei darüber verfügen kann.
Der Auftraggeber stellt ZS LED-Werbeflächen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei ZS LED-Werbeflächen entstehen können.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich von ZS LED-Werbeflächen Probleme bei der Übermittlung auftreten.
Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft ZS LED-Werbeflächen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen ZS LED-Werbeflächen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung ZS LED-Werbeflächen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. ZS LED-Werbeflächen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an ZS LED-Werbeflächen zu zahlen.
Ein freigeschalteter DATEN-Zugang ist ausschließlich für firmeneigene Werbung zu nutzen. Der Zusammenhang mit dem Auftraggeber muss eindeutig sein. Zuwiderhandlungen, insbesondere Verstöße gegen §4 JMStV (Verbreitung von rassistischen Inhalten, Gewaltverherrlichung oder Pornografie) oder der Upload von Spaßbildern werden mit einer Vertragsstrafe ab 30.000 Euro geahndet.
ZS LED-Werbeflächen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für ZS LED-Werbeflächen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen von ZS LED-Werbeflächen entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft ZS LED-Werbeflächen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten Zahlungen zu leisten.
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich nach Vertragsabschluss nicht möglich.
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten von ZS LED-Werbeflächen, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Preise für Spoterstellung von ZS LED-Werbeflächen sind grundsätzlich nicht im Preis für die Schaltungen enthalten.
Für alle mit ZS LED-Werbeflächen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die hier genannten Bedingungen. ZS LED-Werbeflächen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ZS LED-Werbeflächen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
Ein Vertrag zwischen ZS LED-Werbeflächen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Online-Buchung oder E-Mail seitens ZS LED-Werbeflächen, sowie durch Erfüllung des Auftrags seitens ZS LED-Werbeflächen zustande. ZS LED-Werbeflächen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von ZS LED-Werbeflächen schriftlich bestätigt sind.
Die Schaltungen der Werbung wie Einschaltzeit, Platzierung und Reihenfolge werden von ZS LED-Werbeflächen bestimmt.
Der Auftraggeber stimmt einer kostenlosen Anzeige seiner Spots auf der Website von ZS LED-Werbeflächen als Referenz zu. Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich dieser Anzeige widersprechen.
ZS LED-Werbeflächen behält sich vor, die Ausstrahlung bestimmter werblicher Inhalte abzulehnen.
Die Ablehnung bezieht sich insbesondere, jedoch nicht abschließend auf Inhalte, die
– gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, im Widerspruch zu den guten Sitten stehen oder sexistische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte wiedergeben
– Werbung für politische Inhalte und Wahlen, Parteien, Gewerkschaften, religiöse Vereinigungen oder weltanschauliche Gruppierungen.
ZS LED-Werbeflächen haftet nicht dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet ZS LED-Werbeflächen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von ZS LED-Werbeflächen.
In allen anderen Fällen haftet ZS LED-Werbeflächen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
ZS LED-Werbeflächen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
Das Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich ZS LED-Werbeflächen vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von ZS LED-Werbeflächen. ZS LED-Werbeflächen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderem für diesen zuständige Gericht gelten zu machen.
Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
Rechnungen und bestätigte Reservierungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Schaltung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von ZS LED-Werbeflächen angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung die Zahlung angewiesen. Folgebeiträge werden monatlich zum 1. eines jeden Monats eingezogen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann ZS LED-Werbeflächen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit ZS LED-Werbeflächen nicht einen höheren Schaden nachweist.
ZS LED-Werbeflächen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
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